Projektförderung für die Kolpingsfamilien
Kolping-Diözesanvorsitzender Hans Hasmüller und seine Stellvertreterin Beate Leis dankten der Vorstandschaft für die Neuregelung. Der im Jahr 2011 aus der Taufe gehobene Kolping-Förderpreis wird durch die neue Projektförderung abgelöst. „Ziel der Neuregelung“, so Hasmüller, „ist die möglichst unbürokratische Förderung von Kolping-Projekten vor Ort“. Jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres haben Kolpingsfamilien die Möglichkeit, mittels eines einfach gehaltenen Formblattes eine Förderung für ihr Projekt zu beantragen. Nachhaltige und sinnstiftende Projekte im Sinne Adolph Kolpings werden durch den Diözesanverband unterstützt. Je nach Aktion oder Projekt, können kleine oder auch größere Beträge durch den Diözesanvorstand bewilligt werden. Beate Leis erklärte: „Wir erhoffen uns von der neuen Förderpraxis eine bunte Vielfalt an umgesetzten Ideen, die die Arbeit von Kolping in den Städten und Gemeinden der Diözese Eichstätt sichtbar macht“. Das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland zeigt, in welchen Bereichen Kolping in Kirche und Gesellschaft tätig ist und ist somit ein guter Leitfaden für die Aktivitäten von Kolping vor Ort.
In der jährlich stattfindenden Diözesanversammlung wird jeweils Rechenschaft über die geförderten Projekte abgelegt. Die Vorstellung der umgesetzten Ideen dient dabei zugleich als Anregung für andere Kolpingsfamilien.
