„In Würde sterben-Sterbehilfe in der Diskussion“

Podiumsveranstaltung des Kolpingwerks Diözesanverband Eichstätt, der Kolpingsfamilie Eichstätt und dem Diözesanrat der Katholiken „Hilfe beim Sterben, nicht zum Sterben“
Bild: E. Kommer

Rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger trotzen dem erneuten Wintereinbruch und kamen in den Kolpingsaal in Eichstätt, um dort den  Ausführungen von Bischof Dr.  Gregor Maria Hanke und der Palliativmedizinerin und Sprecherin des Katholikenrats im Bistum Mainz , Dr. Gloria Behrens zu zuhören und sich in die Diskussion mit einzubringen.

Die Vorsitzende des Kolping Diözesanverbands Eva Ehard erwähnte in ihrer Begrüßung, dass sich Kolping nun schon seit zwei Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt und dankte allen, die bisher die Resolution des Diözesanvorstands, die alle Formen der aktiven Sterbehilfe ablehnt und einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung vorsieht, unterstützt haben. Bis zum 30. Januar hatten bereits 600 Unterschriften gesammelt werden können.

Bischof Hanke betonte in seinem Vortrag immer wieder, wie wichtig es sei sprachlich genau und differenziert vorzugehen. So sei es beim ursprünglich schönen Begriff der Sterbehilfe zu einer Umwertung in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion gekommen: Viele, die heute von Sterbehilfe sprechen, meinten damit den assistierten Suizid. Er verwies hingegen auf eine Äußerung von Franz Müntefering, der in einem Interview sagte, er habe zwei Mal aktive Sterbehilfe geleistet – bei seiner Mutter und seiner Ehefrau, indem er für sie da war, für sie sorgte und ihre Hand hielt. Niemand möchte beim Sterben auf Hilfe verzichten, nur was diese Hilfe umfassen soll - da gingen die Meinungen auseinander.

Bischof Hanke erwähnte in diesem Zusammenhang die unsere Gesellschaft prägende Suche nach Glück. Dazu gehöre auch und vor allem Gesundheit. Gesundheit und Wohlbefinden als Ziel der menschlichen Existenz – zu erreichen sei dies auch mit Hilfe der medizinischen Wissenschaft. Der Wunsch danach sei natürlich nachvollziehbar. Doch was passiert, wenn sich Krankheit, Leiden und Schmerz selbst durch alle ärztliche Hilfe nicht mehr eliminieren lassen? Dann käme bei einigen Menschen schnell der Gedanke, es sei besser, sich selbst zu töten. Dahinter stecke neben der Angst vor Schmerzen oft auch der Gedanke, der Familie, den Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen.

Die Referenz auf den Begriff der Würde sei in diesem Zusammenhang ebenfalls genauer zu betrachten: Befürworter des assistierten Suizids verwiesen auf die Würde eines jeden einzelnen Menschen, würdevolles Sterben sei somit gegeben.

Nicht nur dass damit impliziert würde, ein Leben mit Schmerzen und Leiden sei nicht würdevoll. Es stelle sich auch die Frage nach gewissen Automatismen: Wo verläuft folglich noch die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe? Was wollen wir zukünftig vielleicht noch zulassen? Denn mit welchen Argumenten will man anders Betroffenen, beispielsweise Demenzkranken,  verweigern, was man schwerkranken Menschen zubilligen möchte? Würde die Beihilfe zur Selbsttötung zur gesellschaftlich akzeptierten Normalität, schaffe dies ein gesellschaftliches Klima, das das Lebensrecht hilfs- und pflegebedürftiger Menschen in der Endphase ihres Lebens in Frage stelle. Hier verwies Bischof Hanke auf den Begriff der Selbstbestimmung. Er warnte davor, die Freiheit zur Selbsttötung als Zeichen der Selbstbestimmung zu werten. In der aktuellen Diskussion suggerierten die Befürworter des assistierten Suizids, der Mensch sei frei und könne über sich selbst bestimmen. Jedoch: „ Jede unserer Entscheidungen hat Rückwirkungen auf andere. Leben ist Verbindung, Leben ist Netzwerk“, so Bischof Hanke. Selbstbestimmung diene der Gestaltung des Lebens. Selbsttötung sei dem Selbsterhalt und der Selbst- und somit auch der Nächstenliebe entgegen gesetzt.

Für uns Christen sei das Leben zudem ein Geschenk Gottes und kein beliebig verfügbares Gut. So wie niemand von uns allein beschließen konnte ins Leben zu treten, so kann am Ende auch niemand von uns alleine beschließen, aus dem Leben zu scheiden.

Dr. Gloria Behrens stellte gleich zu Beginn ihres Vortrags ebenfalls die Begrifflichkeiten in den Vordergrund.

Der Suizid, also der Akt der Selbsttötung, sei in Deutschland straflos (anders als in Österreich), folglich sei auch die Beihilfe zum Suizid straflos. Aber: Die Garantenpflicht des Arztes stünde dem entgegen. Sie zitierte aus der Musterberufsordnung für Ärzte. In dieser heißt es, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Jedoch ist dies in den Landesärztekammern unterschiedlich formuliert und ausdifferenziert übernommen worden. Die Berufsordnung Bayern hat nur die Formulierung: „Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen“. Dies ließe einigen Freiraum für verschiedene Auslegungen zu und Ärzte seien hier ihrem eigenen Gewissen noch stärker unterworfen, so Dr. Behrens.

Auch sie erwähnte, dass der Begriff der Sterbehilfe mittlerweile schwierig sei, weil missverständlich besetzt und daher bevorzuge sie den Begriff Sterbebegleitung. Und hier stünde der Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgung an erster Stelle. Das Ziel der palliativen Therapie sei es, Leben bis zuletzt zu ermöglichen unter Einbeziehung der Angehörigen und der Auseinandersetzung mit der Krankheit durch Gespräche nicht nur mit Ärzten und Pflegekräften sondern auch mit Seelsorgern und Physiotherapeuten. Nur die gemeinsame Haltung in ethischen und therapeutischen Fragen schaffe Verlässlichkeit und Vertrauen. Dazu gehöre auch, das Sterben zuzulassen (passive Sterbehilfe), wenn eine Verlängerung nur eine Leidensverlängerung wäre. Die sogenannte palliative Sedierung könne in Einzelfällen zur Symptomkontrolle angewendet werden.

In ihrer alltäglichen Arbeit käme es schon oft vor, dass sie um Sterbehilfe beispielsweise in Form einer „Todesspritze“ gebeten würde. Aktive Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen ist in Deutschland unter Starfandrohung verboten. Hier herrsche in der politischen Diskussion auch weitgehend Einigkeit, das Gesetz nicht dahin gehend zu erweitern, dies zu erlauben. Jedoch, so räumte sie ein, gebe es gerade auch Palliativmediziner, die sich das vorstellen können.

Abgelehnt würden mehrheitlich auch organisierte und kommerzielle Sterbehilfeorganisationen.

Auf Nachfrage sagte Frau Dr. Behrens, sie brauche keine Änderung der bestehenden Gesetzeslage. Für sie sei klar, dass die Beihilfe zum Suizid  keine ärztliche Aufgabe sei. Vielmehr gehe es darum, die bisherigen Handlungsspielräume -gerade in der palliativen Versorgung -besser zu nutzen. Klar sei jedoch auch, dass hierfür die finanziellen Mittel aufgestockt werden müssen, denn Palliativmedizin verlange einen hohen Zeit- und Personalaufwand.

In der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass unter den Zuhörern  viele Ärzte, Pflegekräfte und Hospizbegleiter waren. Deutlich wurde, dass die pastorale Begleitung, gerade in Hospizen dringend gewünscht und gewollt ist. Jedoch gebe es Regionen und Einrichtungen, in denen schlichtweg „kein Personal“ vorhanden sei. Bischof Hanke sagte, dass er sich dieser Problematik annehmen würde und die Hospizbegleitung stärker in die Pastoral der Diözese einbinden möchte.

Der Kolping Diözesanverband wird sich auch zukünftig mit dem Thema beschäftigen und aufmerksam die politische Diskussion verfolgen. Selbsttötungshilfe darf unserer Meinung nach nicht zu einer öffentlich beworbenen Behandlungsvariante werden. Daher setzen wir uns für die Strafbarkeit organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ein.

02.02.2015