Diözesanversammlung
Aufgaben
Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Kolpingwerkes Diözesanverband Eichstätt, sie ist eine Delegiertenversammlung.
Zu den Aufgaben der Diözesanversammlung gehören insbesondere
a) Beschlussfassung über die Satzung des Kolpingwerkes Diözesanverband Eichstätt,
b) Beschlussfassung über Satzungsänderungen,
c) Beschlussfassung über die Beitragsordnung für den Diözesanbeitrag, der von den Einzelmitgliedern des Kolpingwerkes Deutschland, die zugleich Einzelmitglied im Kolpingwerk Diözesanverband Eichstätt sind, zu entrichten ist.
d) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Diözesanvorstandes und des Diözesanhauptausschusses,
e) Entgegennahme des Berichts des Diözesanvorstandes über Stand und Entwicklung des Kolpingwerkes Diözesanverband Eichstätt und seiner Einrichtungen,
f) Entgegennahme des Berichts über die wirtschaftliche Entwicklung des Rechtsträgers des Kolpingwerkes Diözesanverband Eichstätt,
9) Entlastung des Diözesanvorstandes,
h) Beschlussfassung über die gestellten Anträge.
Die Diözesanversammlung findet jährlich einmal statt.